• AUCH DAS IST MÖGLICH

    Tarifverträge für Selbstständige

    Vergütung und Bedingungen aushandeln - das klappt bei wirtschaftlich abhängigen Selbstständigen

    Geldstück
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Kollektiv Bedingungen aushandeln

Gemeinsame Interessen Selbstständiger im politischen Raum zu identifizieren und durchzusetzen ist das eine – gewerkschaftliche Durchsetzungsmacht gegenüber einem Auftraggeber ist immer dann eine mögliche Perspektive, wenn viele Selbstständige für einen Auftraggeber arbeiten.

Zahlreiche Selbstständige arbeiten als „Randbelegschaften“ sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst und für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bereits 2011 hat der ver.di-Bundeskongress mit dem Antrag „Vertretung der Selbstständigen gegenüber Auftraggebern stärken“ beschlossen, dass die Gewerkschaft die Position dieser Kolleginnen und Kollegen besser absichern soll. In einigen Bereichen ist dies schon gelungen – etwa durch die Möglichkeit, für so genannte arbeitnehmerähnliche Personen Tarifverträge abzuschließen zu können und damit den Vertretungsanspruch der Gewerkschaften sichtbar zu machen. Erreicht wurde auch, dass in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen diese Arbeitnehmerähnlichen in den Geltungsbereich der Mitbestimmung eingeschlossen sind.

Aber auch international tut sich etwas: Sowohl die EU-Kommission als auch das EU-Parlament haben erkannt, dass – insbesondere wenn es um die plattformvermittelte Arbeit geht – Verbesserungen für Solo-Selbstständige auf der Tagesordnung stehen. Das Wettbewerbsrecht darf die Organisierung für eigene Interessen nicht abwürgen. Das gilt insbesondere für wirtschaftlich abhängige Selbstständige, die übermächtigen Auftraggebern nicht schutzlos ausgeliefert werden dürfen. Daher hat die Europäische Kommission Ende September 2022 Leitlinien zu Tarifverträgen für Selbstständige verabschiedet, die die ver.di, die am Zustandekommen der Leitlinien in vorderer Reihe beteiligt war, in einer Pressemitteilung vom 29.9.2022 entsprechend begrüßt. "Die Zeiten, in denen sich die Auftraggeber mit einem Hinweis auf das EU-Wettbewerbsrecht vor Verhandlungen drücken konnten, sind vorbei", freut sich der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke über die neue Leitlinie. – Nähere Informationen mit Links zu Dokumenten finden sich in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom gleichen Tag.

ver.di Kampagnen