Selbstständige sollen in ver.di auf allen Ebenen aktiv werden und wo immer sie wollen eigene regionale Gruppen und Vorstände bilden. Unsere internen Regeln (Satzung und Richtlinie) fördern und belohnen ausdrücklich das ehrenamtliche Engagement, sorgen aber auch dafür, dass bei Wahlen jede Stimme eines Mitglieds gleich viel zählt.
Wo immer sich Selbstständige in ver.di engagieren wollen, können und sollen sie das tun. Sie können selbst kandidieren oder ihre eigenen Delegierten wählen. In der sogenannten Matrix-Struktur unserer Gewerkschaft können Selbstständige in den (regionalen) ver.di-Gremien ebenso mitmischen wie in den Berufsgruppen-Vorständen und den speziellen Statusgruppen-Vorständen, die exklusiv für Selbstständige da sind. Selbstständige können damit von der Orts- bis zur Bundesebene gleich mehrfach bestimmen, wer ihre Interessen innerhalb und außerhalb der Gewerkschaft vertritt. Um in den Selbstständigen-Strukturen zu bleiben: Hier kann beispielsweise auf Initiative von Aktiven vor Ort eine Konferenz einberufen werden, die einen Selbstständigen-Arbeitskreis bildet, um Veranstaltungen und Seminare zu organisieren. Wer Kontakt zu den Selbstständigen und deren Arbeitskreisen aufnehmen möchtet, schaut einfach auf die Seite Kontakt.
Natürlich haben wir unsere Spielregeln auch verschriftlicht. In einer 'Richtlinie', die die ver.di-Satzung um jene Formalien bereichert, die uns wichtig sind. Weil so ein Text im Zweifel einer gerichtlichen Prüfung standhalten muss, ist er etwas trockener geraten als die Beschreibung auf dieser Seite. So heißt es in der Richtlinie formal: "Die Gruppe Selbstständige nimmt fachbereichsübergreifend die spezifischen gewerkschaftlichen, wirtschafts-, gesellschafts- und sozialpolitischen Interessen der selbstständig erwerbstätigen Mitglieder wahr". Das klingt nicht sofort nach dem Spaß, den das Engagement machen kann... Wie wir die Theorie aktuell mit Leben füllen, steht im Bereich "Einmischen". Was wir in den letzten Jahren so gerissen haben, steht in den Geschäftsberichten, die alle vier Jahre zur jeweiligen Bundeskonferenz von der Bundeskommission (BKS) und den Landeskommissionen (LKS) erstellt werden.
Die Richtlinie für Selbstständige ergänzt die ver.di-Satzung um eigene demokratische Spielregeln.
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In unserem höchsten ehrenamtlichen Gremium, der Bundeskommission Selbstständige (BKS), kommen die Mitglieder aus Landesbezirken, in denen ver.di-Selbstständige in Landeskomissionen arbeiten. Die BKS erarbeitet politische Schwerpunkte und trägt sie in die Organisation und die Öffentlichkeit.
Geschäftsbericht der ver.di-Selbstständigen für die Jahre 2020 bis 2023
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Geschäftsbericht Selbstständige Bundes- und Landesebene
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Geschäftsbericht der ver.di-Selbstständigen für die Jahre 2011 bis 2014
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Geschäftsbericht der ver.di-Selbstständigen für die Jahre 2007 bis 2010
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Geschäftsbericht der ver.di-Selbstständigen für die Jahre 2003 bis 2007
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