Hilfen für Solo-Selbstständige solidarisch gestalten

17.02.2021

Die Selbstständigen in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordern gesellschaftliche Solidarität: einen angemessenen Ausgleich für den Corona-bedingten Einkommensausfall. – Gezielte Wirtschaftshilfe, die die besonderen Lebens- und Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen aller Branchen adressiert.

Wenn zum Schutz der Allgemeinheit unser wirtschaftliches Handeln nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist, müssen die entstehenden Einkommensausfälle angemessen ausgeglichen werden. Statt komplizierter (immer neuer und geänderter) Programme mit wenigen Monaten Laufzeit setzen wir uns für eine einfache, langfristig tragfähige, gerechte und unkompliziert zu berechnende Lösung ein. Ein Programm, das speziell Solo-Selbstständige adressiert.

 

Unsere Positionen zum Einkommensersatz

  • Eine angemessene Regelung für entgangene Einkommensausfälle von Solo-Selbstständigen muss eine einkommensbezogene Lösung sein, wie sie andere europäische Länder von Anfang an geschaffen haben. Diese ist wesentlich einfacher, unbürokratischer und gerechter zu gestalten als eine unübersichtliche Folge unterschiedlicher Sonderhilfen mit jeweils anderen Bedingungen. Unsere Alternative: Wir schlagen vor, den krisenbedingten Gewinnausfall sowie die betrieblichen Fixkosten so zu ersetzen, dass ein Einkommen in Höhe von 75 Prozent des Vorkrisenniveaus gesichert wird.

    So wird – anders als bei umsatzbezogenen Hilfen – vermieden, das variable Kosten, etwa für Wareneinsatz, die Berechnung des angemessenen Einkommensersatzes verzerren.

    Die Einkommensersatzleistung könnte grundsätzlich nach dem monatlichen Durchschnittsgewinn des Vorjahres der Krise berechnet werden, sollte aber auch Besonderheiten wie etwa Elternzeiten in 2019 angemessen berücksichtigen.

    Den Antrag müssen die Solo-Selbstständigen selbst stellen können, Irritationen und Bürokratie werden dabei vermieden, wenn die Finanzämter den am Gewinnausfall orientierten Einkommensersatz berechnen und auszahlen.

  • Solo-Selbstständige sollen angemessene Wirtschaftshilfen erhalten. Sie dürfen nicht – als einzige Erwerbstätigengruppe – in einer Krisensituation allein auf Grundsicherung verwiesen werden, die Viele schon deshalb nicht erhalten, weil sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder bislang jenseits des gesetzliches Systems Altersvorsorge betrieben haben.

  • Solo-Selbstständige brauchen insbesondere in Krisenzeiten wie einer Pandemie den Schutz einer gesellschaftlich organisierten sozialen Sicherung. Zudem werden in Zukunft Erwerbsbiografien noch stärker durch hybride Einkommensverhältnisse geprägt sein. Der Wechsel zwischen Festanstellung und Selbstständigkeit wird zur neuen Normalität werden. Für uns ergibt sich daraus die Konsequenz: Die sozialen Sicherungssysteme müssen für alle Erwerbstätigen gleichermaßen und gleichartig zugänglich und bezahlbar sein.

 
Nur kleines Geld für Selbstständige?