Liebe selbstständige Kolleg*innen, die Corona-Pandemie hat bei vielen von Euch dazu geführt, dass sich das Einkommen durch ausbleibende Aufträge reduziert hat – wenn nicht gar auf Null heruntergefahren ist. Wir wollen unsere Mitglieder schnell und unbürokratisch entlasten und den ver.di-Beitrag anpassen.
Bei Selbstständigen wurde auf Antrag und Erklärung, dass aufgrund der Corona-Pandemie keinerlei Einnahmen erzielt werden, abweichend von Ziffer 1.5. der Beitragsrichtlinie der Beitrag auf den Mindestbeitrag von 2,50 Euro reduziert. Es gibt natürlich auch noch andere Krisen und Wechselfälle, die sich auf das Einkommen auswirken. Daher ist jederzeit eine Beitragsanpassung möglich, wenn sich ein niedrigeres oder höheres Durchschnittseinkommen für einen überschaubaren Zeitraum ergibt.
Um den Beitrag (vorübergehend) anzupassen, trägst Du bei den Mitgliedsdaten unter dem Reiter „Mitgliedsbeitrag“ beispielsweise das Stichwort „vorübergehende Auftragslosigkeit" ein und unter regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst das verringerte Einkommen ein (bei Totalausfall = 0,00 €). – Den Rest erledigen wir für Dich! Aber bitte nicht vergessen, den Beitrag wieder anzuheben, wenn sich die Situation verbessert hat. Sonst ist im Streitfall der Rechtsschutz gefährdet, den die Bezirke nur gewähren dürfen, wenn der Beitrag im Großen und Ganzen satzungsgemäß ist, also zum Zeitpunkt des Rechtsfalls ein Beitrag in Höhe von 1% der Gewinne gezahlt wird.